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Speditionsrecht - Anwalt für Speditionsrecht

Der Spediteur – der Architekt des Transports

Umgangssprachlich wird zwischen „Spediteur“ und „Frachtführer“ nicht unterschieden. Es wird nicht selten angenommen, dass der Spediteur eigentlich ein Frachtführer sei. Dies trifft im rechtlichen Sinne nur in Ausnahmefällen zu. 

 

Der Spediteur organisiert und plant die Beförderung. Er ist somit eine Art „Architekt“ des Transports. Der Frachtführer führt die organisierte Beförderung sodann „nur“ aus. 

In diesem Zusammenhang sei jedoch erwähnt, dass der Spediteur den Transport natürlich auch mit eigenen Verkehrsmitteln durchführen könnte (Selbsteintritt).

Der Unterschied zwischen Spediteur und Frachtführer ist nicht immer unproblematisch. Dabei ist die Differenzierung, unter anderem bezogen auf die Haftung des Unternehmens, entscheidend. 

Der Frachtführer bekommt für seine Leistung die Fracht. Die Vergütung des Spediteurs richtet sich danach, welche Speditionsaufgaben dieser wahrgenommen hat. Natürlich ist es möglich, dass der Spediteur für einen festen Betrag, der auch die Kosten einer Beförderung enthält (Spedition zu festen Kosten), diese vornimmt. Insbesondere in diesen Fällen stellen sich Fragen bezüglich der Rechtsstellung des Spediteurs und seiner Haftung. 

Besondere Risiken könnten sich im internationalen Transport aus der Position des Spediteurs als Versender ergeben: Verletzte er eine seiner vertraglichen Pflichten, könnten gewisse Schwierigkeiten mit seinem Versicherer bezogen auf den Deckungsschutz entstehen.

 

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Dr. Nadezhda Reschke 

Ihre Anwältin für Speditionsrecht und Transportrecht

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