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Vertragsrecht - Anwalt für Vertragsrecht

​​Das Vertragsrecht als solches wird nicht als eigenständiges Rechtsgebiet betrachtet, obwohl es in der Umgangssprache üblich ist, vom „Vertragsrecht" zu sprechen. Vielmehr sind Fragen wie  „Welche Ansprüche stehen mir aus einem Vertrag zu?“, oder „Was ist bei einem Vertragsschluss zu beachten?“ im Allgemeinen Teil des Gesetzes über die Verpflichtungen und die Verträge, kurz ZZD, integriert. 

Vereinfacht könnte gesagt werden, dass der Vertrag, durch Angebot und Annahme, also durch Einigung, zustande kommt. Genau in diesem Bereich könnten schon die ersten Probleme hinsichtlich der Wirksamkeit des Vertrages verborgen sein: „War die jeweilige Erklärung wirksam?“, „War sich der Erklärende über den Inhalt seiner Erklärung bewusst?“, oder „…hat er etwas anderes erklären wollen?“.

Schwierigkeiten könnten nicht nur in der "Entstehungsphase" eines Vertrages auftreten. Auch bei der Erfüllung des Vertrages ist Vorsicht geboten: Wurden die geschuldeten Leistungen tatsächlich ordnungsgemäß erbracht?

Zudem könnten Erklärungen  widerrufen oder, mit Wirkung für die Vergangenheit angefochten werden.

Auch im Rahmen von Dauerverträgen (zB Mobilfunk, Gas- und Stromversorgung) ergeben sich häufig Streitigkeiten hinsichtlich der Gestaltung einer Rechnung.

 

Wir helfen Ihnen zügig bei der Bewältigung vertragsrechtlicher Probleme!

Bulgarisches Zivilrecht

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