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Dr.  Reschke

Rechtsanwaltskanzlei 

Deutschsprachige Anwälte in Bulgarien

DEUTSCHE RECHTSANWÄLTE IN BULGARIEN

Gerichtliche Vertretung

Deutschland & Bulgarien

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Nachrichten & Rechtstipps

October 26, 2016

4. Logistische Businesskonferenz in Sofia, Bulgarien

Dr. Reschke & Partner PartGmbB nahm zum wiederholten Mal an der Logistischen Businesskonferenz in Sofia, Bulgarien, teil. Die Konferenz fand dieses Jahr unter dem Logo "Логистиката в свързания свят“. Unsere Rechtsanwaltskanzlei wurde vertreten durch Frau Rechtsanwältin Dr. Nadezhda Reschke und Frau Meng Meng, Fernostexpertin und Beraterin. 

Im Rahmen der Ausstellung bestand für die Besucher die Möglichkeit, mit Frau Rechtsanwältin Dr. Nadezhda Reschke aktuelle Themen des Transportrechts, Speditionsrechts sowie des Zollrechts zu besprechen. Zugleich wurde über Fragen aus dem Bereich des internationalen Handelsrechts und Gesellschaftsrechts diskutiert, wie zB über die Vorteile und die Nachteile (Tochter-)Gesellschaftsgründungen in unterschiedlichen EU-Länder. 

Dr. Reschke & Partner PartGmbB bedankt sich bei der Zeitschrift LOGISTIK sowie bei deren Herausgeber, BTP - Bulgarische Transportpresse EOOD, für die Teilnahmemöglichkeit. 

Dr. Nadezhda Reschke

Rechtsanwältin

Zugelassen als EU-Rechtsanwältin in Sofia, Bulgarien

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December 30, 2016

Bewertungen im Internet – die neue Reputationsquelle

Die Methoden des Wettbewerbs um Kunden passen sich den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen an. Bei der Suche nach Unternehmen bzw. Dienstleistungen reicht es aus, wenn nach den einschlägigen Begriffen im Internet recherchiert wird. Dies führt dazu, dass gerade im Rahmen des Wettbewerbs den Bewertungsportalen eine erhebliche Rolle zukommt: im Internet abgegebene Bewertungen können die Reputation eines Freiberuflers bzw. eines Unternehmens immens beeinflussen – im positiven sowie im negativen Sinne. Eine negative Bewertung darf nicht als ein hinzunehmendes Ereignis, dessen Folgen geduldet werden müssen, wahrgenommen werden. Die negative Bewertung ist rechtswidrig und somit zu entfernen, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Meinungsäußerungen dagegen sind nur dann zu beseitigen, wenn sie Schmähkritik beinhalten. 

 

Um die Reputationsschädigung, die aus einer rechtswidrigen Bewertung resultiert, einzudämmen, empfiehlt sich, den Portalbetreiber unverzüglich zu kontaktieren, denn dieser unterliegt bestimmter Prüfungspflichten.

 

Dr. Nadezhda Reschke

Rechtsanwältin

Zugelassen als EU-Rechtsanwältin in Sofia, Bulgarien 

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